Verträge können laut Gesetz nur freiwillig geschlossen werden. Leistungsbezieher/innen können aber eine Eingliederungsvereinbarung nur sehr schwer verweigern, weil das Arbeitsamt dann mit drastischen Kürzungen der Leistungen droht. Gleichzeitig muss nur der Arbeitslose, nicht aber der Träger der Agentur für Arbeit Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vereinbarung befürchten. So findet unter dem Schein eines freiwillig geschlossenen Vertrages eine Zwangsmassnahme mit fraglichem Ziel statt: Arbeit um jeden Preis. Denn wenn die "Eingliederung" gelingt, bedeutet dies in den meisten Fällen ein schlecht bezahlter Job unter miesen Bedingungen - dass es keine akzeptable Alternative gibt, beweist ja gerade der Gang zum Arbeitsamt. Staatlich gefördert wird eine Erwerbsarbeit, bei der das Einkommen nicht mehr zum Auskommen reicht. Diese Erfahrung machen selbst viele regulär Beschäftigte. Etliche Menschen sind gezwungen, Zweit- und Drittjobs anzunehmen oder als Kleinselbständige alle Risiken alleine zu tragen. Egal wie hoch der Lohn ist, egal was wozu hergestellt wird, egal welche noch so unnötige Dienstleistung angeboten wird, alle Lohnabhängigen müssen ihre Arbeitskraft zu Markte tragen. weiter lesen |